ZYPERN UND DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT

Allgemeines

Zypern geniesst heute die fortgeschrittenste Beziehung unter den Drittländern, die mit der Europäischen Gemeinschaft assoziiert sind.

Bereits in den frühen 60er Jahren zeigte Zypern gleichzeitig mit dem britischen Antrag auf Vollmitgliedschaft ein Interesse für ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft. 1971 trat Zypern in Verhandlungen mit der Gemeinschaft, die am 19. Dezember 1972 zur Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen beiden Seiten führten. Das Abkommen sah den Abschluß einer Zollunion zwischen Zypern und der Europäischen Gemeinschaft vor, die in zwei Phasen innerhalb von zehn Jahren vollendet werden sollte.

Unglücklicherweise verursachte die türkische Invasion und die Besetzung von 37 % des Territoriums Zyperns einen ernsthaften wirtschaftlichen Rückgang und verzögerte somit die normale Anwendung des Assoziierungsabkommens, was besonders für die zweite Phase zutraf. Nach sukzessiven Erweiterungen der ersten Phase wurde am 19. Oktober 1987 in Luxemburg ein Protokoll für die zweite Phase des Assoziierungsabkommens unterzeichnet, das den Weg für die fortschreitende Realisierung der Zollunion zwischen den beiden Parteien ebnete. Am 3. Juli 1990 unterbreitete Zypern der Gemeinschaft einen offiziellen Antrag auf Vollmitgliedschaft. Am 30. Juni 1993 wurde die Meinung der EG-Kommission zum Antrag Zyperns bekanntgegeben. In der Stellungnahme der EG-Kommission wird bestätigt, daß die Gemeinschaft den Antrag Zyperns auf Beitritt als zulässig erachtet und bereit ist, so bald die Anzeichen auf Fortschritt für eine Zypernlösung sicherer sind, mit Zypern den Prozeß einzuleiten, der schließlich zum Beitritt führen soll.

Die Gemeinschaft verpflichtet sich darüber hinaus, im Januar 1995 die Lage einer erneuten Einschätzung zu unterziehen, falls die interkommunalen Gesprächen zu keiner Lösung führen sollten.

Finanzielle Zusammenarbeit

Seit 1977 haben Zypern und die Europäische Gemeinschaft drei Protokolle über finanzielle und technische Zusammenarbeit unterzeichnet, die finanzielle Hilfe von 135 Mill. ECU für Zypern vorsehen.

Die in den Finanzprotokollen vorgesehene Hilfe wurde als Kredite, Sonderdarlehnen und Beihilfe für die Risikokapitbildung gewährt. Der Gesamtbetrag der beiden ersten Finanzprotokolle (30 und 44 Mill. ECU) wurde zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten in Zypern verwendet. So z.B. für das Kanalisationsprojekt von Nicosia (II. Phase), das Bewässerungsprojekt von Vassilikos- Pentaskinos, das Dhekelia-Kraftwerk-Projekt, das Südliche Zuleitungsprojekt (I. Phase), den Städtebauplan von Nicosia, Umbau in den Ledra/Onassagorou- Straßen in Nicosia sowie der Kyrenia-Avenue im türkisch besetzten Teil Nicosias.
Hier muss betont werden, daß ein Teil dieser Finanzhilfe für gemeinsame Projekte verwendet wird, die auch den türkischen Zyprioten zugute kommen. Was das Dritte Finanzprotokoll anbetrifft, so wird der darin vorgesehene Gesamtbetrag von 62 Mio. ECU für die Finanzierung von Projekten im Industriesektor verwendet, um die Anpassung an die neuen Konkurrenzbedingungen, die durch die Zollunion entstehen, zu erleichtern. Die Risikokapitaleinkünfte werden zur Schaffung von Joint Ventures mit Partnern aus den EG-Ländern genutzt. Neben den drei Finanzprotokollen profitierte Zypern vom Kapitalfonds in Höhe von insgesamt 600.000 ECU aus einer Mittelmeer-Sonder- Hilfsprpgrammaktion "MEDSPA" (Mediterranean Special Programme Action), die für die Finanzierung von drei Umweltprojekten in der Küstenregion unseres Landes genutzt wurden.

Die EG und das Zypern-Problem

Die Europäische Gemeinschaft erklärte wiederholt, daß sie die Regierung der Republik Zypern als die einzig legitime Regierung mit einer Jurisdiktion über die gesamte Insel und deren Bevölkerung betrachtet.

Während ihres Treffens vom 25. - 26. Juni 1990 in Dublin bekrätigten die zwölf Staats- und Regierungsoberhäupter, daß sie die Bemühungen des UN-Generalsekretärs um die Förderung einer gerechten und lebensfähigen Lösung des Zypernproblems, die die Einheit, Unabhägigkeit, Souveränität und territoriale Integrittät Zyperns auf der Grundlage der relevanten UN-Resolutionen garantiert, unterstützen. Das Europäische Parlament nahm zahlreiche Resolutionen an, die eine gerechte und lebensfähige Lösung des Zypernproblems befürworten.

Politischer Dialog EG-Zypern

Gemäß einer Entscheidung des Europäischen Rates in Rhodos wurde 1989 der politische Dialog zwischen Zypern und der EG eingeleitet. Es handelt sich um halbjährliche Treffen zwischen dem zypriotischen Außenminister und dem Vorsitzenden des EG-Ministerrates, um Meinungen zum Zypernproblem, den Beziehungen Zypern-EG sowie anderen bilateralen Beziehungen und über die Position der Gemeinschaft zu anfallenden internationalen Fragen auszutauschen. Gemeinsames Parlamentarisches Komitee Zypern-EG Anfang 1992 wurde die Entscheidung über die Einrichtung eines gemeinsamen Parlamentarischen Zypern-EG-Komitees getroffen. Diesem Komitee gehören 24 Parlamentsmitglieder an, davon sind 12 Mitglieder des Europäischen Parlaments und die weiteren 12 Mitglieder des Repräsentantenhauses der Republik Zypern. Den Vorsitz des Komitees führen der konservative britische Parlamentsangehörige, Sir James Scott-Hopkins und der Vorsitzende des Repräsentantenhauses der Republik Zypern, Alexis Galanos. Das erste Treffen fand am 17. März 1992 in Brüssel statt. Das zweite Treffen wurde vom 13. - 16. Juli 1992 in Nicosia abgehalten und endete mit der Annahme einer Resolution über die Beziehungen zwischen Zypern und der EG.

Zusammenarbeit zwischen Zypern und der EG auf verschiedenen Gebieten

Zypern unterzeichnete mit der EG ein Abkommen, das die Teilnahme am BC-Netz (Business Cooperation Network) vorbereitet. Seit Oktober 1989 ist Zypern im audivisuellen EUREKA-Programm vertreten, welches von Frankreich ins Leben gerufen wurde und vom Europäischen Rat während des Treffens auf Rhodos 1988 übernommen wurde. Es sieht die Zusammenarbeit und die Entwicklung neuer Technologien im audiovisuellen Bereich zwischen den EG-Ländern und anderen europäischen Staaten vor. Anfang dieses Jahres hat Zypern die Aufnahme in die MEDIA-Gemeinschaft, welche auf die Förderung der Entwicklung der europäischen audivisuellen Industrie abzielt, beantragt.

Zypern unterzeichnete am 29. Mai 1990 das Abkommen, das die Gründung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vorsieht. Die Rolle der Bank besteht darin, die zentral- und osteuropäischen Länder in deren Wiederaufbau- und Entwicklungspolitik ihrer Wirtschaft zu unterstützen. Am 16. Dezember 1991 unterzeichnete Zypern in Den Haag die Europäische Energie-Charta. Gegenwärtig zieht Zypern auch gemeinsame Projekte mit dritten Mittelmeerstaaten in Betracht. Diese Projekte werden genau wie andere Gemeinschaftsprogramme und Institutionen aus Fonds finanziert, die im Rahmen der neuen mediteranen Politik auch Ländern offenstehen, die nicht der EG angehören.

Zypern Assoziierungsabkommen

Das Assoziierungsabkommen zwischen Zypern und der EG wurde am 19. Dezember 1972 unterzeichnet und trat am 01. Juni 1973 in Kraft. Das Abkommen sah zwei aufeinanderfolgende Stufen vor: die erste sollte am 30. Juni 1977 enden, während die zweite im Prinzip fünf Jahre später beendet sein sollte. Das Ziel des Abkommens besteht darin, die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen Zypern und der Europäischen Gemeinschaft zu festigen und auszubauen.
Die Hauptbestimmungen der ersten Stufe des Assoziierungsabkommens bestand in einer Reduzierung des Zolltarifs für zypriotische Industrieprodukte um 70 %, bei Johannisbrot um 100 % und bei Zitrusfrüchten um 40 %. Zypern verpflichtete sich zur allmählichen Reduzierung des Importzolls um 35 % für alle EG-Produkte, abgesehen von einigen Ausnahmen. Die erste Stufe des Assoziierungsabkommens lief am 30. Juni 1977 aus. Durch die türkische Invasion und der Besetzung von 37 % des Inselterritoriums, wurde die Verwirklichung des Akommens in seiner zweiten Stufe etwas verzögert. Die nachfolgende Erweiterung der Gemeinschaft durch die Aufnahme Griechenlands 1981 sowie Spaniens und Portugals 1986 verzögerten die Verhandlungen zwischen der EG und Zypern zur Wiederbelebung des Abkommens.
Es wurde entschieden, die erste Stufe des Abkommens durch die Unterzeichnung von Zusatzprotokollen bzw. besondere Maßnahmen bis 1986 zu verlängern. 1986 begann die neue Runde der Verhandlungen zwischen Zypern und der Europäischen Gemeinschaft. Diese Verhandlungen endeten am 19. Oktober 1987 mit der Unterzeichnung eines Protokolls in Luxemburg bezüglich der Anwendung der zweiten Stufe des Assoziierungsabkommens, das die Bedingungen und Vorgehensweise hierfür festlegte.

Abkommen zur Zollunion

Das Protokoll für die zweite Stufe des Assoziierungsabkommens trat am 1. Januar 1988 in Kraft und sieht zwei Phasen vor, die erste für eine Dauer von zehn Jahren, die zweite von fünf Jahren, die unter Umständen auf vier Jahre verkürzt werden könte. Das Endziel dieses Protokolls liegt in der Verwirklichung der Zollunion zwischen beiden Parteien innerhalb von 15 Jahren.
Die erste Phase sieht die schrittweise Abschaffung von Tarifen und der Mengeneinschränkung im Handel (mit einigen Ausnahmen) durch beide Parteien sowie die graduale Annahme Gemeinsamer Externer Tarife (CET) durch Zypern für Erzeugnisse, die im Protokoll festgehalten sind. Existierende Zölle werden um 9 % jährlich aufgehoben, nur für bestimmte Waren wird die Rate anfangs niedriger, später ansteigend sein. Was die Agrarprodukte betrifft, wurden nur 43 Produkte ins Protokoll aufgenommen mit Ausnahme von Produkten der gemässigten Klimazone. Zypern ist außerdem verpflichtet, seine Zölle auf Industrieprodukte der Gemeinschaft bis auf Erdölprodukte und andere empfindliche Erzeugnisse aufzuheben. Die Gemeinschaft hat die Importzölle auf zypriotische Industrieprodukte bereits aufgehoben, auf welche während der ersten Stufe des Assoziierungsabkommens Zollgebühren auferlegt worden waren.
Die zweite Phase des Protokolls sieht die Beseitigung aller noch bestehenden Handelsschranken für Produkte, die die Zollunion umfaßt, vor. Zypern wird die Agrarpolitik und die Mechanismen der Gemeinschaft für die Produkte Übernehmen, die im Protokoll enthalten sind, sowie Begleitmaßnahmen wie Wettbewerbsbestimmungen, Besteuerung von Produkten und Anpassung von Gesetzgebungen.

 

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